Freemailer



© Stephanie Hofschlaeger / (pixelio.de)

Fast ausnahmslos jeder nutzt sie, die kostenlose E-Mail-Adresse. Bei einem der vielzähligen Freemail-Anbieter registriert, erhält man eine Mail-Adresse und kann kostenlos und von jedem Rechner mit Internetzugang aus eine E-Mail verschicken. Praktisch: Bei den meisten Freemail-Anbietern kann man ein virtuelles Adressbuch anlegen – auf diese Weise hat man von jedem Ort der Welt Zugriff auf die Adressen der Freunde und so die Möglichkeit, virtuell per E-Mail zu kommunizieren. Ebenso praktisch ist die Funktion, per E-Mail-Anhang Dokumente, Bilder oder sonstige Daten zu verschicken. Was sich früher nur über den Postweg erledigen ließ, geht heute über die E-Mail.

Einen Nachteil hat die E-Mail allerdings gegenüber dem klassischen Brief: Die E-Mail der Freemailer gewährt keine Rechtssicherheit, für den Austausch zwischen Behörden, den Abschluss von Kaufverträgen etc. ist nach wie vor der Postweg die einzige Kommunikationsmöglichkeit. Nur, was schriftlich fixiert ist, hat Gültigkeit.

Genau dies sollte sich mit dem erst kürzlich eingeführten De-Mail-Verfahren ändern. Dieses neue Mail-Verfahren stellt quasi eine rechtssichere E-Mail dar, die dann auch für die Kommunikation zwischen Behörden, Privatpersonen und Unternehmen dienen kann. Die De-Mail sollte den Brief ersetzen. Klingt plausibel – warum sollte es keine Rechtssicherheit gewährende E-Mail geben? Der Nutzen liegt auf der Hand, schließlich ist es einfacher, eine Mail zu verschicken, als die Kommunikation über den Postweg zu regeln. Neben dem De-Mail-Verfahren der Bundesregierung gibt es noch den E-Postbrief der Deutschen Post-AG. Beide Verfahren sind sich ähnlich, beide stehen aber auch in der Kritik.

Das Briefgeheimnis

Zwar wirbt die Post damit, das der E-Postbrief auch dem Briefgeheimnis unterliegt, allerdings stimmt dies so nicht. Die E-Mail und damit auch die De-Mail bzw. der E-Postbrief unterliegen lediglich dem Fernmelde-Geheimnis und können damit auch ohne richterlichen Beschluss und schon bei geringem Anfangsverdacht durch die Polizei eingesehen werden. Dem kommt eine logistische Vereinfachung hinzu: Während der Brief einer bestimmten Person erst aus der Masse gefiltert werden muss, ist es ungleich einfacher, eine De-Mail abzufangen.

Spam-Schleuder

Die Post sieht in den AGB's zum E-Postbrief eine Weitergabe der Adressdaten an Dritte vor. Zwar muss der Kunde dem erst zustimmen, die Gefahr ist allerdings vorhanden, dass persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden. Die gerade erst eingerichtete E-Mail, die eigentlich nur für den behördlichen Kommunikationsweg vorgesehen war, verkommt zur Spam-Schleuder.

Die Kosten

Zwar plant die Bundesregierung keine Gebührenerhebung für das De-Mail-Verfahren, schließt diese aber auch keineswegs aus. Da die Finanzierung noch nicht abgesichert ist, ist es auch möglich, dass die De-Mail nicht gebührenfrei bleibt. Der E-Postbrief der Post soll schließlich die Verdienstausfälle bei der regulären Briefpost ausgleichen, fürchtet der Konzern doch, dass es zu massiven Umsatzeinbrüchen infolge des Starts des De-Mail-Verfahrens kommen wird.

Text bereitgestellt durch: www.webmail.de



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